Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Liefer- und Leistungsgegenstand

Die Liefervereinbarung nimmt Bezug auf die Tätigkeitsbeschreibung des Kunden.
Das Ingenieurbüro Decker stellt die zur Durchführung erforderlichen Kapazitäten und Kompetenzen zur Verfügung.

Vom Kunden zu erbringende Vorraussetzungen:
Es ist ein verantwortlicher Ansprechpartner verfügbar, der die fachliche Ergebnis- und Anforderungskommunikation zwischen dem Kunden und dem IBD übernimmt.
Der Kunde stellt alle für die Durchführung der Arbeiten und Dokumentationen notwendigen Tools, Freischaltungen und Informationen zu Verfügung.

Gibt es bei der angebotenen Projektbearbeitung Abweichungen über den vereinbarten Rahmen hinaus, werden diese vom IBD aufgezeigt. Eine Bewertung der noch mit dem vereinbarten Stand erreichbaren Umfänge und deren Priorisierung erfolgt mit dem verantwortlichen Ansprechpartner des Kunden und dem IBD. Eine Erreichung der ursprünglichen Leistungsziele kann auf Basis eines Zusatzangebotes des IBD an den Kunden vereinbart werden. Beispiele hierfür sind die Änderung von Prozessen durch den Kunden.

2.    Preis

Der Gesamtpreis für die angeführten Leistungen des Auftragnehmers versteht sich zzgl. gesetzlicher Steuern.

Es kann eine Abrechnung über Tagessätze oder als Festpreisangebot (obligatorisch im nicht europäischen Ausland) erfolgen.

3.    Terminschiene

Das Angebot bezieht sich auf die zu dokumentierenden Termine. Abweichungen sind auch während der Laufzeit des Auftrages nur schriftlich zu vereinbaren.

4.    Zahlungsbedingungen

Nach gemeinsamer Abnahme der Leistungen (auch Teilleistungsumfänge) durch das IBD und den Kunden erfolgt eine Rechnungsstellung durch das IBD. Die Rechnungsbeträge sind Festpreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzüge als Überweisung auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto des IBD. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen auf Basis des 3-Monats-Euribor, erhöht um drei Prozentpunkte, fällig.
Wenn Leistungen oder Teilleistungen noch nicht abgeschlossen werden können, erfolgt spätestens nach Erreichung von 200 Arbeitsstunden eine Rechnungsstellung.

Ort der Tätigkeit ist Haimhausen. Weicht er vom Firmenstandort des IBD ab sind die Reisezeiten und Kosten zu vergüten.

Reisekosten sind nicht im Angebotspreis enthalten. Wenn Buchung und Abrechnung  nicht über eine interne Verrechnung und Auszahlung der Spesen an das IBD durch den Kunden erfolgt, werden die angefallenen Reisekosten und Spesen separat, direkt nach Reiseende mit einem Aufschlag von 10% zzgl. Mwst. als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel liegt dann bei 30 Tagen nach Rechnungseingang als Festpreis (ohne Abzüge) als Überweisung auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto des IBD. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen auf Basis des 3-Monats-Euribor +3% fällig.

Die zu zahlenden Spesensätze richten sich nach der jeweils aktuellen Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen.

Angefallene Kosten für Telefon oder Datendienste im Ausland werden mit Nachweis bei der Reisekostenabrechnung eingefordert.

Anfahrtskosten (Kilometerpauschale) mit eigenem Fahrzeug werden vertraglich vereinbart und nach Anfall in Rechnung gestellt.

Das Zurückhalten von Zahlungen oder das Verrechnen mit Gegenansprüchen darf nur bei Anerkennung durch das IBD oder rechtskräftiger Feststellung durchgeführt werden.

5.    Gewährleistung

Eine evtl. erforderliche Gewährleistung für eine mangelhafte Erfüllung des angebotenen Leistungsumfanges ist auf max. 5 % der Auftragssumme dieses Vertrages beschränkt in einer Frist von 12 Monaten. Als Basis hierfür gelten die für dieses Angebot kalkulierten Stundensätze.

Sie wird als unverzügliche und kostenfreie Nacharbeit ausgeführt.

6.    Haftung

Die maximale Haftung des IBD für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ist auf die Auftragssumme dieses Vertrages beschränkt.
Sie bezieht sich lediglich auf nachweisliche Nichtbeachtung der allgemein bekannten Regeln der Technik.
Eine Haftung des IBD für indirekte oder Folgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Haftung des IBD für Fehler des Produktes, der Produktion und der Produkthaftungsansprüche Dritter sind grundsätzlich ausgeschlossen.

7.    Geheimhaltungsvereinbarung

Der Geheimhaltungsgegenstand umfasst alle vertraulichen Informationen auf dem Gebiet der geplanten Zusammenarbeit.
Informationen sind alle zwischen den Vertragspartnern bezüglich des Geheimhaltungsgegenstands in schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Weise offenbarten vertraulichen Informationen. Dazu gehören insbesondere Daten, Zeichnungen, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Spezifikationen, Messergebnisse, Berechnungen, Erfahrungen, Verfahren, Muster, Kenntnisse und Vorgänge einschließlich geheimen Know-hows sowie weitere noch nicht veröffentlichte Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte.
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und zugehörigen Materialien, die als vertraulich gekennzeichnet sind bzw. bei denen sich aus den Umständen die Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, geheim zu halten und weder direkt noch durch Dritte offen zu legen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen Informationen nehmen können.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich dem empfangenden Vertragspartner vor der Mitteilung bereits  bekannt waren oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des empfangenden Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich wurden, oder im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem empfangenden Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.
Alle Informationen betreffenden Schriftstücke, Zeichnungen, sonstige Unterlagen, Muster, Datenträger, Materialien, Proben o.ä., die einem Vertragspartner anvertraut werden, bleiben Eigentum des offenbarenden Vertragspartners. Diese Vereinbarung und die Pflicht zur Geheimhaltung enden fünf Jahre nach Zustandekommen der Vereinbarung.

8.    Leistungsabnahme

Die Abnahme der erbrachten Leistungen (auch Teilleistungen) erfolgt mittels eines Abnahmeprotokolles durch den verantwortlichen Ansprechpartner des Kunden und das IBD zum im Terminplan vereinbarten Datum. Verzögert sich die Abnahme durch Umstände, die der Kund ezu vertreten hat, um mehr als 4 Wochen, gilt die Leistung als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Werden lediglich unwesentliche Mängel festgestellt, darf die Abnahme unabhängig von einer möglichen Nacharbeit nicht verweigert werden.

Bei Festpreisverträgen oder Abrechnung nach Tagessätzen ist keine Leistungsabnahme für die Rechnungsstellung erforderlich.

9.    Steuern

Die angebotenen Preise sind Nettopreise. Der Kunde ist zur Zahlung des angebotenen Preises ohne Abzüge verpflichtet. Sofern Steuern und Abgaben  anfallen, dürfen diese nicht abgezogen oder zurückgehalten werden.

10.    Recht

Das Angebot unterliegt deutschem Recht.
Gerichtsstandort ist München.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

11.    Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden alsdann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.

12.    Höhere Gewalt

Sollte die Erbringung einer Dienstleistung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar erschwert werden, verlängert sich die Frist zu ihrer Erbringung auch bei schon bestehendem Verzug angemessen. Höhere Gewalt können Streiks, Naturkatastrophen und andere nicht vorhersehbare und unverschuldete Ereignisse außerhalb der Einflussmöglichkeit des IBD sein. Eine Haftung für währenddessen verursachte Schäden und Folgeschäden und Terminverzüge besteht für das IBD nicht.